Der GrimmsKrams Markt ist wieder zurück.
Das ehemalige erfolgreiche Marktkonzept in der Hanauer Innenstadt auf dem Marktplatz hat nun ein neues Zuhause gefunden. In Zusammenarbeit mit der Hanau Marketing GmbH wollen wir wieder gemeinsam diese tolle Flohmarkt Idee wiederbeleben und fortführen. Stattfinden wird der GrimmsKrams Markt auf einem wunderschönen Platz mit historischen Ambiente und dies parallel zum erfolgreichen und beliebten Hanauer Wochenmarkt.
Rund um die neugestaltete Fläche an der Wallonisch-Niederländisch Kirche bietet sich, in einem tollen Ambiente und mitten in der Innenstadt, eine besondere Fläche für einen klassischen Trödel- und Flohmarkt an. Der Markt findet zukünftig immer am 1. und 3. Samstag im Monat stand und dies von Anfang März bis einschließlich November.
Ziel ist ein hochwertiger Flohmarkt der sich durch zusätzliche Schwerpunkte und Auswahl der Händler klar von anderen Märkten abheben soll und somit auch ein positives Image transportieren soll. Zudem soll er die vielen privaten Händler die früher im Fronhof verkauft haben mit integrieren. Willkommen sind alle Privatpersonen die mal ihre Keller, Schränke und Garagen ausräumen wollen, aber auch Antikhändler und Kunsthandwerker. Im geringen Umfang werden wir auch ausgesuchte Stände mit Neuware integrieren, aber dies ist nur möglich mit einer schriftlichen Bewerbung und aussagekräftigen Bildmaterial über die angebotenen Waren. Dies gilt ebenso für die Kunsthandwerker Stände.
Die Verkaufsstände werden nicht mit PKW am Stand zugelassen. Man kann zum schnellen Be- und Entladen kurz den Platz befahren. Die Fahrzeuge müssen dann auf einem der vielen umliegenden Parkflächen oder Parkhäuser untergebracht werden.
Der Aufbau beginnt um 8:00 Uhr und ein Befahren des Platzes ist vorher nicht möglich, ebenso ein vorzeitiges Parken in den Zufahrtsstraßen ist nicht erwünscht. BITTE nehmen sie Rücksicht auf die Anwohner und reisen deshalb erst ab 8:00 Uhr an.
Der Verkauf beginnt um 10:00 Uhr und der Markt endet um 16:00 Uhr.
Wir haben Tischzwang! Die Präsentation der Ware soll auf Tischen stattfinden. Große Utensilien dürfen auch gerne unter den Tisch gestellt werden. Nur im Einzelfall, wenn es die Warensituation nicht anders zulässt, werden auch Stände zugelassen die ihre Produkte auf dem Boden ausstellen. Dies geht aber nur nach vorheriger Abstimmung und Zulassung durch uns.
Wir freuen uns auf euch und hoffen wir können die Innenstadt noch mehr beleben.
Eure Marktleiter
Frank, Gordon und Kai
Zur Zeit finden keine Märkte statt. Sobald es weiter geht – erfahren Sie es hier.
§1 Mit Inanspruchnahme eines Standplatzes wird die Marktordnung bindend. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Marktordnung Marktverbot zu erteilen, notfalls auch gerichtliche Schritte einzuleiten.
§2 Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Gewerbliche Anbieter müssen bei Veranstaltungen, die während der gesetzlichen Ladenöffnungszeit stattfinden, im Besitz einer Reisegewerbekarte sein, bei allen anderen Veranstaltungen reicht für gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Gewerbekarte, bzw. ein festes Gewerbe. Über die Zulassung einzelner Anbieter und des Warenangebotes entscheidet die Marktleitung. Zugelassen werden gewerbliche Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Bewerbung mit aussagekräftigen Fotos über das Warensortiment.
§3 Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung.
Standaufbau ist samstags zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr; die Räumung ist spätestens 30 Minuten nach Beendigung des Flohmarktes unter Mitnahme aller Gegenstände, Abfälle usw. besenrein abzuschließen.
Das Befahren des Platzes und der umliegenden Straße vor 08:00 Uhr ist aus Lärmschutzgründen untersagt.
§4 Es gelten die Standgebühren aus den jeweils aktuellen Terminheften. Die Marktleitung überprüft die gebuchte Standfläche während des Marktes und behält sich das Recht vor, Abweichungen der Standfläche nachträglich zusätzlich zu berechnen.
§5 Die Standtiefe darf 2,20 Meter nicht überschreiten.
Gänge und Durchfahrten sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und ähnlichem unbedingt freizuhalten.
Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.
§6 Auto am Stand ist nicht möglich, bei abgehängtem Hänger muss die Standtiefe von 2,20 Meter eingehalten werden und der Hänger zählt zur angemieteten Verkaufsfläche.
§7 Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.
§8 Glücksspiele jeglicher Art, sowie religiöse „Werbung“ sind auf dem Marktgelände untersagt. Sonstige Werbemaßnahmen wie z.B. verteilen von Flyern ist nur nach Genehmigung der Marktleitung erlaubt.
Nicht zugelassen sind:
- Neue Industrie- und Handelswaren,
- zum Verbrauch bestimmte Waren (z.B. Putzmittel, Waschmittel usw.),
- Nationalsozialistische Erinnerungsstücke und Kriegsspielzeug,
- lebende Tiere,
- -Gegenstände u. Waren, deren Vertrieb, Überlassung oder Besitz aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften verboten ist oder einer Erlaubnis bedarf (z.B. Waffen, Munition, pyrotechnische Artikel usw.),
- Gegenstände und Waren des Wochenmarktes nach § 67 GewO,
- Informationsstände.
- Erotikartikel
- Hehlerwaren
- Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc.
- Nicht ordnungsgemäß lizenzierte Tonträger
Nicht gestattet ist:
- Den Flohmarktverkehr durch Lärmen, Streiten oder auf sonstige Weise zu stören,
- Waren durch lautes Ausrufen oder Anpreisen oder im Umherziehen anzubieten, sowie Lautsprechern, Megaphone oder sonstige Verstärkeranlagen oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen,
- Werbematerial zu verteilen oder auszustellen,
- die Flohmarktfläche zwischen 10:00 und 16:00 Uhr mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
§9 Die Flohmarktteilnehmer –bei Minderjährigen die Aufsichtspflichtigen- haften für alle Schäden, die durch sie verursacht werden.
§10 Alle Flohmarktteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen der Marktaufsicht Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Richtlinien oder gegen die Anweisungen der Marktaufsicht können den sofortigen Ausschluss und/oder eine Nichtberücksichtigung bei künftigen Flohmärkten bewirken.
§11 Die Standgebühren betragen für Trödel, GrimmsKrams und Antik 9,00 € der laufende Meter. Die Standgebühren für Kunsthandwerk betragen 14,00 € der laufende Meter und für Neuware 25,00 € der laufende Meter.
Leider findet der GrimmsKrams Markt in der jetzigen Form nicht mehr statt. Wir überlegen uns aktuell ein neues Konzept auf diesen Platz.
Flohmarktsaison 2022 ist gestartet. Toller erster Markt! Spitzen Wetter, viele Aussteller und sehr viele Besucher!
🌞🌞🌞Schönstes Wetter für einen Spaziergang über den GrimmsKrams Markt in Hanau 🌞🌞🌞
Kontakt: info@grimmskramsmarkt.de – Tel.: 06181-06181-4134117
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